Geld zurück für das, was Sie ohnehin entwickeln.
Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung des Bundes. Jedes steuerpflichtige Unternehmen hat einen Rechtsanspruch, unabhängig von Größe, Branche und Gewinnlage. Es gibt keinen Wettbewerb um Fördertöpfe und keine Antragsfrist vor Projektbeginn.
Was als Forschung und Entwicklung zählt.
Gefördert wird nicht nur Grundlagenforschung, sondern auch experimentelle Entwicklung im Betrieb. Die Bescheinigungsstelle prüft drei Kriterien.
Neuartigkeit
Das Ergebnis geht über den Stand der Technik hinaus, zumindest für Ihr Unternehmen und Ihre Branche.
Technisches Risiko
Am Anfang war offen, ob und wie das Ziel erreichbar ist. Auch ein gescheitertes Vorhaben kann förderfähig sein.
Planmäßiges Vorgehen
Es gibt ein definiertes Ziel, Arbeitspakete und eine nachvollziehbare Dokumentation.
Diese Kosten werden gefördert.
Aus den förderfähigen Aufwendungen ergibt sich die Bemessungsgrundlage, davon erhalten Sie 25 bis 35 %.
Zwei Stufen bis zur Auszahlung.
Wir übernehmen die technische Bescheinigung, Ihr Steuerberater den Antrag beim Finanzamt.
Bescheinigung der BSFZ
Wir beschreiben Ihr Vorhaben im Portal der Bescheinigungsstelle Forschungszulage.
kostenfrei, Bescheid meist innerhalb von 3 MonatenAntrag beim Finanzamt
Nach Ablauf des Wirtschaftsjahres stellt Ihr Steuerberater den Antrag, gemeinsam mit uns.
für jedes Wirtschaftsjahr einzelnVerrechnung und Auszahlung
Die Zulage wird mit Ihrer Steuer verrechnet. Ein Überschuss wird ausgezahlt, auch im Verlustjahr.
mit dem nächsten Steuerbescheid
78.372 € für ein Jahr Sondermaschinenbau.
Präzisionstechnik GmbH, 48 Mitarbeitende, Wirtschaftsjahr 2026: drei Entwickler, ein mitarbeitender Geschäftsführer, ein Auftrag an ein Institut.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Personalkosten, Entwicklungsanteil | 119.600 € |
| Eigenleistung Geschäftsführer (320 h × 100 €) | 32.000 € |
| Auftragsforschung (70 % von 60.000 €) | 42.000 € |
| Gemeinkostenpauschale (20 %) | 30.320 € |
| Bemessungsgrundlage | 223.920 € |
| Forschungszulage 35 % | 78.372 € |
Fragen zur Forschungszulage
Wir forschen doch gar nicht. Kommt das für uns infrage?
Sehr wahrscheinlich ja. Gefördert wird auch experimentelle Entwicklung, etwa ein neues Werkzeug oder ein neues Verfahren, dessen Ergebnis am Anfang offen war. Sprechen Sie uns an.
Wie weit können wir rückwirkend beantragen?
Der Antrag beim Finanzamt ist bis zu vier Jahre nach Ablauf des jeweiligen Wirtschaftsjahres möglich. Begünstigt sind Vorhaben, die nach dem 1. Januar 2020 begonnen haben.
Bekommen wir die Zulage auch ohne Gewinn?
Ja. Ist die Zulage höher als Ihre Steuerschuld, wird der Überschuss ausgezahlt.
Können wir Forschungszulage und ZIM kombinieren?
Ja, aber nie für dieselben Kosten. Wir teilen die Vorhaben so auf, dass beide Programme sauber nebeneinander laufen.
Was passiert bei einer Betriebsprüfung?
Dann zählen Dokumentation und Stundennachweise. Beides richten wir von Anfang an so ein, dass es einer Prüfung standhält.
Wir fördern Innovation. Auch Ihre.
Erfahren Sie in rund 30 Minuten, welche Programme für Ihr Unternehmen infrage kommen und wie viel Förderung in Ihren Projekten steckt.